Das Projekt „Identifizierung, Bewertung und Anerkennung informell erworbener Kompetenzen“, kurz IBAK, ist abgeschlossen. Diese Projektwebsite www.competences.info steht weiterhin für alle Interessierten offen, sie wird allerdings nicht mehr aktualisiert.

Die Identifizierung, die Bewertung und die Anerkennung informell erworbener Kompetenzen – das sind für uns nach wie vor Hot Items. Finden Sie auf unserer Homepage www.heurekanet.de einen aktuellen Überblick zu Verfahren und Instrumenten in unserer IBAK-Datenbank oder auch News aus unserem BMBF-Projekt „"KomBiA - Kompetenzbilanz für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer". Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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IBAK Webseite am 28.03.2024


Name of the assessment Validierung von Bildungsleistungen
Target groups Am Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen interessierte Personen müssen keine Beschäftigung vorweisen. Wenn sie allerdings fehlende Handlungskompetenzen durch weitere Praxiserfahrung erwerben müssen, ist eine Beschäftigung in der Branche erforderlich.
Für die Zulassung zur Validierung von Bildungsleistungen benötigen Erwachsene eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung, davon in der Regel zwei bis fünf Jahre im angestrebten Beruf.
Description Erwachsene können ihre Berufserfahrung durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen. Durch dieses Verfahren kann ein eidgenössisches Berufsattest EBA oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ erlangt werden, ohne dass eine berufliche Grundbildung (Ausbildung) absolviert werden muss. Das Validierungsverfahren existiert allerdings nur in einzelnen Berufen.
Es wird eine Bilanz der beruflichen Fähigkeiten erstellt, um sie anerkennen zu lassen. Personen, die ein EFZ oder EBA erlangen möchten, erstellen ein Dossier, das ihre während ihrer Berufstätigkeit erworbenen Bildungsleistungen genau auflistet. Das Dossier wird anschliessend überprüft. Je nachdem werden die erworbenen Kompetenzen daraufhin ganz oder teilweise angerechnet. Wenn noch Lücken bestehen, können diese durch Zusatzausbildungen gefüllt werden.
Gesetzliche Grundlage für die Validierung von Bildungsleistungen ist Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung über die Berufsbildung.
Methods/
instruments
Target Mit dem erfolgreichen Durchlaufen des Validierungsverfahrens kann ein eidgenössisches Berufsattest EBA oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ erlangt werden, d.h. einen staalich anerkannten Berufsabschluss.
Time need Für die Erstellung des Dossiers ist mit rund hundert Arbeitsstunden zu rechnen. Das ganze Verfahren bis zur Anerkennung kann erfahrungsgemäß 1,5 Jahre beanspruchen.
Licencing
Expenses Die Kosten für die Erstellung und Beurteilung des Dossiers unterscheiden sich in den einzelnen Kantonen. Sie betragen im Durchschnitt 2300 Franken. Dazu können allenfalls Kosten für ergänzende Bildung und eine Anmeldegebühr für die Zulassung zum Verfahren kommen. Einige Kantone übernehmen einen Teil der Kosten. In der Regel kostet das Validierungs-Verfahren insgesamt zwischen 5000 und 7000 Franken.
Provider
Developer
Further information https://berufsberatung.ch/dyn/show/7246
Available languages german
Validation procedure yes

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